Imshäuser Gespräch: „Menschenrechte haben kein Geschlecht“ – Der lange, steinige Weg zum Frauenwahlrecht

„Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben“ – mit diesem knappen Satz brachte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918, mitten in den Wirren der Revolution, eine große Wahlrechtsreform auf den Weg: Damit wurde nicht nur das ungleiche preußische Dreiklassenwahlrecht abgeschafft, sondern – und das mit einem Federstrich – auch das aktive Frauenwahl- und das passive Frauenstimmrecht eingeführt.

Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland im November 1918 ist als eine Etappe auf dem langen Weg der Demokratisierung zu verstehen. Denn, wie wir heute wissen, umfasst eine wirkliche Gleichberechtigung der Geschlechter mehr als nur die Möglichkeit, aktiv zu wählen und passiv gewählt zu werden. Am Freitag, 15. März 2019, findet ab 19 Uhr, ein Abend mit  der Göttinger Historikerin Dr. Frauke Geyken zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht im Rahmen der Imshäuser Gespräche statt. Gäste sind herzlich willkommen.

Aktuelle News

Endspurt für die Feuerwehr-Wette – am 15. März, 20.30 Uhr, am Feuerwehrgerätehaus Bebra

Vor elf Monaten begann sie, die Feuerwehr-Wette. Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr wettete die Stadt …