Ab 3. Dezember: Impftermine ohne Anmeldung im be! – viele weitere Impftage bis Weihnachten

Ab 3. Dezember wird im be! regelmäßig geimpft - für alle ohne Anmeldung.
Ab 3. Dezember wird im be! regelmäßig geimpft – für alle ohne Anmeldung.

Ab kommender Woche bietet die Stadt Bebra zusammen mit dem Klinikum Bad Hersfeld ein freies Impfangebot für alle im Einkaufscenter dasbe! an. Los geht’s ab Freitag 3. Dezember, von 11 bis 17 Uhr. Weitere Termine folgenden am 10. und 17. Dezember. Ab 11. Dezember wird die Praxis von Dr. Kroker das Impfangebot im be! um weitere Termine – jeweils am Mittwoch und Samstag – erweitern.

Das klare Ziel aller Beteiligten bei dieser großangelegten Impfaktion ist klar: Die Verbreitung des Coronavirus in der Region soll gestoppt werden. Bei allen Terminen wird ausschließlich ein mRNA-Impfstoff verimpft – Biontech und Moderna. Maike Henning von Klinikum erklärt: „Auch wir sind von der Kontingentierung des Impfstoffes betroffen und können nicht vorhersagen, welcher Impfstoff verwendet wird.“ Alle Personen unter 30 Jahren erhalten den Impfstoff von Biontech.

Wer kann geimpft werden?

Bei der Impfaktion im be! Werden Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt, ebenso Auffrischungsimpfungen. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung allen ab 18 Jahren sechs Monate nach der letzten Impfung. Eine Verkürzung auf fünf Monate kann im Einzelfall erwogen werden. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Booster-Impfung mit einem mRNA Impfstoff nach vier Wochen empfohlen. Zur Impfung können Kinder ab 12 Jahren kommen, bis 15 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Wer geimpft werden möchte, muss einen Personalausweis und eine Krankenversicherungskarte (ggf. Impfpass / Ersatzbescheinigungen können ausgestellt werden, wenn kein Impfpass vorliegt) mitbringen. Termine werden nicht vergeben.

Der Zugang zum Impfen im be! findet an allen Tagen durch die Garage statt, geimpft wird im ehemaligen Flo’s City Store. Bitte beachten Sie hier die Beschilderung. Bekannte Hygienemaßnahmen sind natürlich einzuhalten. Menschen mit akuten Krankheitssymptomen können nicht geimpft werden.

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